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WIE WERDEN KRANKENFAHRTEN ABGERECHNET?

Die Abrechnung von Krankenfahrten kann auf verschiedene Weisen erfolgen, abhängig von der Art der Fahrt und den individuellen Umständen des Patienten. Hier sind die gängigsten Methoden:

 

 



Über die Krankenkasse

Die Kosten für medizinisch notwendige Krankenfahrten können von der Krankenkasse übernommen werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:


- Ärztliche Verordnung:
Eine ärztliche Verordnung für die Krankenfahrt ist erforderlich.

Der Arzt stellt diese aus, wenn er die medizinische Notwendigkeit bestätigt.


- Genehmigung der Krankenkasse:
In einigen Fällen muss die Verordnung von der Krankenkasse genehmigt werden, bevor die Fahrt stattfinden kann.

Dies gilt insbesondere für Fahrten zu ambulanten Behandlungen.


- Eigenanteil:
Patienten müssen in der Regel einen Eigenanteil leisten, der je nach Krankenkasse und Bundesland variieren kann.

Dieser Eigenanteil liegt meist bei 10 % der Fahrkosten, mindestens jedoch bei 5 Euro und höchstens bei 10 Euro pro Fahrt.




 


Direktabrechnung mit der Krankenkasse

Krankenfahrten Krefeld bietet einen umfassenden Service, bei dem die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse übernommen wird.

Dies bedeutet, dass sich Patienten um die Abrechnung keine Sorgen machen müssen.

Der gesamte Prozess wird von unserem Team organisiert, sodass Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.

 



 



Selbstzahler

Wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, trägt der Patient diese selbst und erhält eine Rechnung. Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu.

 





Private Krankenversicherung

Für Patienten mit privater Krankenversicherung gelten die jeweiligen Tarifbedingungen.

In der Regel werden medizinisch notwendige Fahrten auch hier übernommen.

 





Sondervereinbarungen

In manchen Fällen können Sondervereinbarungen mit Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationszentren oder Arbeitgebern bestehen, die die Kosten für Krankenfahrten übernehmen.

 



 



Ablauf der Abrechnung

- Antrag und Genehmigung:
Bei medizinisch notwendigen Fahrten besorgt der Patient eine ärztliche Verordnung und gegebenenfalls eine Genehmigung von der Krankenkasse.


- Durchführung der Fahrt:
Die Fahrt wird von Krankenfahrten Krefeld durchgeführt.


- Abrechnung:
Krankenfahrten Krefeld übernimmt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse, sodass Patienten sich nicht um den bürokratischen Aufwand kümmern müssen.


- Zahlung des Eigenanteils:
Falls erforderlich, zahlt der Patient den Eigenanteil direkt an den Transportdienst.


Krankenfahrten Krefeld unterstützt Patienten bei der Klärung der Abrechnungsmodalitäten und bietet umfassende Beratung, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

 

Unser Ziel ist es, Ihnen den besten Service zu bieten, damit Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können

 

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